Keine GEZ-Gebühr auf Computer und Handys
Die NRW-Piraten lehnen eine GEZ-Gebühr auf internetfähige Computer oder Mobilfunkgeräte ab. Mit den Angeboten im Internet drängen die öffentlich-rechtlichen Sender den Bürgern eine unverlangte Leistung auf, für die eine Gebühr berechnet wird. Eine Voraussetzung für Gebühren auf internetfähige Computer oder Mobilfunkgeräte ist also der Nachweis, dass der Computer für die Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Internet genutzt wird. Gebühren sind nur bei tatsächlicher Nachfrage denkbar. Der Nachweis muss dabei durch die GEZ erbracht werden, wie dies auch bei konventionellen Rundfunkgeräten, wie Fernsehern oder Radios, der Fall ist.
Parteipolitische Einflussnahme auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten minimieren
Die NRW-Piraten lehnen eine parteipolitische Einflussnahme auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab. Laut Verfassung soll dieser unabhängig und staatsfern sein.
Vertreter politischer Parteien sind in Rundfunkräten entbehrlich
Die NRW-Piraten wollen Parteienvertreter in den Rundfunkräten, welche zur Gewährleistung der Programmvielfalt berufen sind, abschaffen. Insbesondere muss eine sachfremde Einflussnahme auf die Personalpolitik öffentlich-rechtlicher Sender über einen durch Parteien instrumentalisierten Verwaltungsrat ausgeschlossen werden. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender sind staatsferne Körperschaften. Sie werden durch einen Verwaltungsrat gesteuert, der überwiegend mit Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen, wie Kirchen, Gewerkschaften oder Verbänden, besetzt ist. Der Fall des Chefredakteurs des ZDF, Nikolaus Brender, der vom Ministerpräsidenten Roland Koch aus seinem Amt entfernt wurde, ist beispielhaft für die verfassungswidrigen Tendenzen. Die NRW-Piraten lehnen Parteipolitik im öffentlich-rechtlichen Rundfunk generell ab.
Öffentliche Kontrolle der Rundfunkräte
Die NRW-Piraten fordern die Transparenz der Entscheidungen von Rundfunkräten. Diese sollen künftig in öffentlichen Sitzungen tagen, was derzeit per Gesetz nicht der Fall ist. Für uns gibt es keinen guten Grund, warum solche Sitzungen nicht beobachtet werden sollten. Die Rundfunkräte bestimmen über die Verteilung öffentlicher Gelder und steuern die öffentlich-rechtlichen Medien. Daher müssen sie sich auch einer öffentlichen Kontrolle stellen.
Institutionelle Interessenvertretung der Netzgemeinde im Rundfunkrat
Die NRW-Piraten streben die Entsendung eines Interessenvertreters der Internetbenutzer in die Rundfunkräte an. Diese sind neben Parteivertretern überwiegend mit Vertretern gesellschaftlicher Gruppen, wie Kirche, Gewerkschaften oder Sportbund, besetzt. Die Nutzer der sogenannten "Neuen Medien", die sich technisch mit dem Rundfunk überschneiden, sind mittlerweile eine relevante gesellschaftliche Gruppe geworden. Deshalb sollten sie auch in den Rundfunkräten berücksichtigt werden. Als Interessenvertretung ist der Chaos Computer Club e.V. prädestiniert, der sich eine langfristige Kompetenz im Spannungsfeld zwischen Gesellschaft und IT erworben hat und einen verlässlichen Vertreter der Internetnutzer darstellt.
Medienkonzentrationsrecht
Die NRW-Piraten treten für Meinungsvielfalt und gegen Monopolbildung im Mediensektor ein. Die Neuregelung des Landesmediengesetzes lehnen wir ab. Sie ermöglicht Zeitungsverlagen die Kontrolle privater TV-Anbieter und begünstigt damit Informations- und Meinungskartelle. Wer im Printbereich lokal eine Meinungsmacht innehat, soll nicht gleichzeitig auch den lokal vorherrschenden Privatsender betreiben dürfen. So wird einer gleichgeschalteten Propaganda von marktbeherrschenden Unternehmen vorgebeugt und eine Vielfalt der Perspektiven und Meinungen in den Medien gesichert.
Internetsperren
Die NRW-Piraten lehnen Internetsperren ab. Das vom Bundestag beschlossene Zugangserschwerungsgesetz ist bereits wegen fehlender Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes formell verfassungswidrig. Daher muss damit gerechnet werden, dass nach einem entsprechenden Spruch des bereits angerufenen Bundesverfassungsgerichts ein Rundfunkstaatsvertrag auf Länderebene angestrebt werden wird. Wir werden uns dafür einsetzen, dass das Zugangserschwerungsgesetz nicht auf Länderebene eingeführt wird.
Verfügbarkeit von TV-Produktionen
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten produzieren TV-Angebote, die von der Allgemeinheit bezahlt werden. Die Produktionen stehen der Allgemeinheit jedoch nur für eine begrenzte Zeit oder gar nicht zur Verfügung. Die NRW-Piraten fordern daher, dass Produktionen, die von der Allgemeinheit bezahlt wurden, auch permanent der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.
Digitale Lernmittelfreiheit
Die NRW-Piraten wollen digitale Lernmittelfreiheit für Schüler und Studierende. Das Land NRW muss dazu insbesondere eine Gesetzesinitiative gegen die Einschränkungen zur Speicherung von Schulfunksendungen nach § 47 des Urheberschutzgesetzes einbringen. Dieser Paragraph greift in die Kulturhoheit der Bundesländer ein.












