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Mehr Bildung II

Informationelle Selbstbestimmung

Das Recht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, muss gestärkt werden. Dazu müssen insbesondere die Datenschutzbeauftragten völlig unabhän­gig agieren können. Neue Methoden wie das Scoring machen es erforderlich, nicht nur die persönlichen Daten kontrollieren zu können, sondern auch die Nutzung aller Daten, die zu einem Urteil über eine Person herange­zogen werden können. Jeder Bürger muss gegenüber den Betreibern zentraler Daten­banken einen durchsetzbaren und wirklich unentgeltlichen Anspruch auf Selbstaus­kunft und gegebenenfalls auf Korrektur, Sperrung oder Löschung der Daten haben.

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