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Mehr Bildung II

Zurück zur sozialen Marktwirtschaft

Die Bundesrepublik Deutschland wurde als soziale Marktwirtschaft gegründet. In unserem Grundgesetz ist festgelegt, das "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." (Artikel 14, Absatz 2). Soziale Marktwirtschaft ist ein gesellschafts- und wirtschaftspolitisches Leitbild mit dem Ziel, wirtschaftliche Leistung und freie Initiative, die dem gemeinsamen sozialen Fortschritt dient, zu fördern.

Hierbei wird jedoch derzeit der soziale Fortschritt durch die technischen Veränderungen eingeholt, was zu einer hohen Erwerbslosigkeit führt. Die NRW-Piraten haben erkannt, das dadurch immer größer werdende Personengruppen von der sozialen Teilhabe ausgeschlossen werden. Einen Weg zurück in die klassische Produktionsgesellschaft wird es in diesem Land nach unserer Überzeugung nicht geben. Die Zukunft gehört der Wissens- und Kulturgesellschaft. Um die Teilhabe an dieser Gesellschaft zu gewährleisten, ist es nach Meinung der NRW-Piraten notwendig, eine allgemeine Grundsicherung einzuführen. Diese soll dem Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt" gerecht werden.

Die grundlegenden Weichen dafür werden nicht auf Landesebene gestellt. Die Umsetzung wird jedoch durch die Landesregierung geleitet und auf kommunaler Ebene realisiert. Es ist daher wichtig, sich realistische und auf Landesebene umsetzbare Ziele zu stecken. Daher fordern wir kurzfristige, in NRW umsetzbare Veränderungen, um den Druck auf die Betroffenen und damit ihre Unzufriedenheit zu mindern. Durch die aktuelle Gesetzgebung, Hartz IV, ist das Recht auf individuelle Hilfe in sozialen Notlagen praktisch abgeschafft worden. Stattdessen wird, begründet mit wirtschaftlichem Druck, eine staatlich subventionierte Arbeit geschaffen, in die Hilfeempfänger durch Druck und Existenzängste hinein genötigt werden, ohne dafür entlohnt zu werden.

Lehrmittelfreiheit für ALG II Empfänger

Seit Einführung des Arbeitslosengeld II werden die Leistungen, die bis dahin durch das SGB XII, die Sozialhilfe, geregelt waren, fast alle durch das SGB II, Hartz IV, geregelt. Nach §96 und §97 des NRW-Schulgesetzes sind bis heute ausschließlich Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII, der Sozialhilfe, nicht aber Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, Hartz IV, von Zuzahlungen zu Lehrmitteln und Kosten für den Schulweg befreit. Die NRW-Piraten empfinden dies als einen Zustand, der sofortiger Korrektur bedarf. Sie setzen sich dafür ein, dass auch Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, Hartz IV, umgehend von allen Zuzahlungen zu Lehrmitteln und Kosten für den Schulweg befreit werden.

Personalvertretungsgesetz

Im Herbst 2007 wurde das Personalvertretungsgesetz für NRW geändert. Elementare Schutzrechte wurden für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst des Landes aufgehoben. Weitreichende Einschnitte in die Mitbestimmung wurden durchgeführt, insbesondere auch bei personellen Maßnahmen wie Versetzungen und Kündigungen. Damit wurden die Arbeitsbedingungen der Personalräte drastisch verschlechtert. Sie wurden entmündigt, um den geplanten Stellenabbau zu beschleunigen. Beschäftigte können ohne den Schutz der Personalräte im geplanten Personaleinsatzmanagement hin- und hergeschoben werden. Generell wurden Mitbestimmungs- und Informationsrechte drastisch beschnitten und teilweise abgeschafft. Das muss auch als Versuchsballon für geplante Eingriffe auf Bundesebene in die Mitbestimmung in der Wirtschaft allgemein, das Betriebsverfassungsgesetz, gesehen werden. Die NRW-Piraten treten für Informationsfreiheit, Transparenz und demokratische Mitbestimmungsrechte auch im Öffentlichen Dienst des Landes ein. Wir wollen den alten Status Quo wieder herstellen.